Rechtsanwalt und Notar a.D. Helge Lösche
Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Rechtsanwalt Helge H. Lösche ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und war bis zum Erreichen der Altersgrenze im November 2019 als Notar tätig. Die lange Berufserfahrung, Weiterentwicklung und Fortbildung sowie das hohe persönliche Engagement haben zu einem breiten zivilrechtlichem Tätigkeitsspektrum geführt.
Nicht nur in seiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch als erfahrener Referent hat sich Herr Rechtsanwalt Helge H. Lösche einen Namen gemacht. Über viele Jahre hinweg teilt er sein profundes Wissen zu den Themen Vollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Schulungen und Vorträgen mit einem breiten Publikum.

Fachgebiet Erbrecht
Ein zentraler Schwerpunkt seiner reichhaltigen Expertise liegt im Erbrecht. Rechtsanwalt Helge H. Lösche steht Ihnen umfassend zur Seite, wenn es um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Klärung von Pflichtteilsrechten, die Vertretung der Interessen von Erbengemeinschaften oder die Lösung von Fragen zur Erbauseinandersetzung geht. Darüber hinaus ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Herr Lösche ist in folgenden Rechtsgebieten tätig: